- Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
- Zusammen sind sie stark: Demokratie und Geschlechtergleichstellung in Europa
- Kinderarmut bekämpfen: die europäische Kindergarantie
- Gefahr für Demokratie und Menschenrechte: die Anti-Gender-Bewegung in Europa
- Equal Care: wie die EU eine geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit fördert
Zusammen sind sie stark: Demokratie und Geschlechtergleichstellung in Europa
Was hat Geschlechtergleichstellung mit Demokratie zu tun? Warum ist ein intersektionales Verständnis von Geschlechtergleichstellung demokratischer? Und was passiert in der Europäischen Union, um Geschlechtergleichstellung und Demokratie zu fördern?
Das Dossier beschäftigt sich ausführlich mit diesen Fragen: Eine Einführung in das Thema erfolgt von Julia Lux (Beobachtungsstelle). Im Statement resümiert Robert Biedroń (Vorsitzender des FEMM-Komitees im Europäischen Parlament) die parlamentarische Gleichstellungsarbeit der Legislaturperiode 2019–2024. Im Interview zeigen Belinda Dear (ILGA-Europe) und Julie Pascoët (ENAR) Handlungsbedarfe aus intersektionaler Gleichstellungsperspektive, welche die Verschränkungen verschiedener Ungleichheitsachsen und -effekte adressiert, auf. Gabriele Abels (Universität Tübingen) erörtert die Kommissionsinitiative Union der Gleichheit. Abschließend regen Thesen zum Verhältnis von Demokratie und Geschlechtergleichstellung von Julia Lux (Beobachtungsstelle) zum Nachdenken an.Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
Die "Union der Gleichheit" ist ein von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2019 bestimmtes übergeordnetes Ziel der Europäischen Union. Anhand eines intersektionalen Ansatzes soll eine Gesellschaft geschaffen werden, in der Vielfalt geachtet wird und alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte haben.Konkret werden die bis Ende des Jahres laufenden "Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter" und die "Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen" vorgestellt und der Stand ihrer Umsetzung in ausgewählten Bereichen dokumentiert. Darüber hinaus wird ein Einblick in die neuen Gleichstellungsvorhaben der EU in der laufenden Legislaturperiode 2024 bis 2029 gegeben.
Gefahr für Demokratie und Menschenrechte: die Anti-Gender-Bewegung in Europa
Bewegungen, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte mobilisieren, sind in den letzten Jahren europaweit erstarkt. Damit zeigt sich auch eine zunehmend transnational organisierte und finanzierte eigenständige Anti-Gender-Bewegung, die die Rechte von Frauen und LSBTIQ+-Personen angreift.
So werden auch Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Dies zeigt sich nicht nur lokal, regional oder national, sondern europaweit, wo sich Bündnisse transnational organisieren und versuchen, grundlegende Werte der Europäischen Union zu untergraben und bereits bestehenden Konsens rückgängig zu machen.
Der Newsletter 2/2021 gibt eine Einführung in die Entstehung, wichtigsten Argumentationslinien und Akteure der transnationalen Anti-Gender-Bewegung in Europa mit dem Fallbeispiel der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt. Weiterhin gibt er Einblicke in drei Fokusthemen: transnationale Finanzierungsstrukturen der Anti-Gender-Bewegung, zunehmende transfeindliche Angriffe und entsprechende Gegenstrategien sowie geschlechtsbezogene Hetze im Netz.
2023 hat sich die Beobachtungsstelle erneut mit der Anti-Gender-Bewegung in Europa auseinandergesetzt. Das Dossier 1/2023 beschäftigt sich mit dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Europa. Über das Verbieten von Schwangerschaftsabbrüche sollen ebenfalls Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit mit Auswirkungen auf eine offene und demokratische Gesellschaft unterminiert werden.
Kinderarmut bekämpfen: die europäische Kindergarantie
Kinderarmut ist in Europa, auch in den wirtschaftlich starken Staaten, weit verbreitet. Etwa jedes vierte Kind in der Europäischen Union ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Coronavirus-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben bestehende Ungleichheiten weiter vergrößert.Der von der Europäischen Kommission im März 2021 verabschiedete Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte setzt das Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in der Europäischen Union bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu verringern. Um dies zu erreichen, ist ein integrierter Ansatz unerlässlich, der die Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Fokus stellt und den generationenübergreifenden Kreislauf der Armut durchbricht.
Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer Europäischen Kindergarantie beschlossen. Ziel dieser ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird. Beispielsweise zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Gesundheitsversorgung oder zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum. Für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie wurden die EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission unter anderem aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 aufzustellen.
Equal Care: wie die EU eine geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit fördert
Die Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Sie regelt EU-weite Mindeststandards zu Freistellungen für Sorgearbeit sowie flexiblen Arbeitszeiten. Dadurch soll eine geschlechtergerechtere Aufteilung von unbezahlter Sorgearbeit unterstützt werden.
Das Dossier führt in den Begriff der Sorgearbeit ein und zeigt welche Auswirkungen ihre Aufteilung auf die sozioökonomische Gleichstellung der Geschlechter hat. Im Weiteren gibt das Dossier einen Überblick über die Inhalte und Ziele der Richtlinie mit einem Fokus auf ihre gleichstellungspolitische Dimension. Eine erste Einführung erfolgt im Vorwort von Irena Moozova, stellvertretende Generaldirektorin – Internationale Dimension der Justizpolitik, Rechtsstaatlichkeit und Gleichstellung in der Generaldirektion Justiz bei der Europäischen Kommission. Mit dabei sind außerdem Beiträge von Attila Bőhm (COFACE Families Europe) mit einer zivilgesellschaftlichen Perspektive auf die Richtlinie und von Caroline de la Porte (Copenhagen Business School) zu Bedingungen für eine höhere Inanspruchnahme der Freistellungen durch Väter.