- LGBTIQ*-Aktionspläne: Checkliste für eine geschlechtergerechte Gesellschaft
- Regenbogenfamilien gleichstellen
- LGBTIQ*-Personen vor Gewalt und Hetze schützen
- Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
- Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen
Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
In den politischen Leitlinien ihrer künftigen Kommission 2019–2024 prägt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im November 2019 den Begriff "Union der Gleichheit".Anhand eines intersektionalen Ansatzes sollen Strategien und Maßnahmen eingeführt werden, um strukturelle Diskriminierung und gesellschaftlich vorherrschende Stereotype abzubauen. Allen Menschen soll es ermöglicht werden, gleiche Chancen zu haben, um ihre Vorstellungen und Lebensentwürfe verwirklichen zu können. Und dies unabhängig von Geschlecht, rassistischer Zuschreibung oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen setzen diese Idee konkret um. Beide Strategien gelten für die Jahre 2020 bis 2025. Sie werden nach einer Einführung exemplarisch für weitere Strategien und Maßnahmen der EU für eine Union der Gleichheit in der Fokusausgabe des EU-Monitorings vorgestellt.
LGBTIQ*-Aktionspläne: Checkliste für eine geschlechtergerechte Gesellschaft
Nationale Aktionspläne sind ein zentrales und wirksames Instrument, gemeinsam auf internationaler Ebene völkerrechtlich kodifizierte Werte wie den Schutz der Menschenrechte im nationalen Kontext zu konkretisieren und umzusetzen. In Bezug auf die Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen lässt sich europaweit beobachten, dass die Umsetzung Nationaler Aktionspläne die Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen systematisch voranbringt.Diese Expertise stellt das Instrument Nationaler Aktionsplan vor und fasst die bestehenden Forderungen auf europäischer und deutscher Ebene nach einem Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen in Deutschland zusammen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Prozessebene der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation eines Nationalen Aktionsplans sowie auf bereits identifizierten Erfolgsfaktoren in diesen Schritten.
Die Beobachtungsstelle hat mit dieser Expertise sowie mit den beiden Arbeitspapieren zu Regenbogenfamilien und Hasskriminalität gegen LGBTIQ*-Personen einen umfassenden inhaltlichen Beitrag zur Vorbereitung eines Nationalen Aktionsplans zu den Rechten von LGBTIQ*-Personen in Deutschland geleistet. Am 18. November 2022 wurde der Aktionsplan der Bundesregierung "Queer leben" für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bekannt gegeben.
Regenbogenfamilien gleichstellen
Regenbogenfamilien haben in den vergangenen Jahren in Deutschland und Europa vielfältig an Anerkennung und Bedeutung gewonnen. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin politische und rechtliche Handlungs- und Regelungsbedarfe, um ihre Gleichstellung voranzubringen. Das Arbeitspapier zeigt Handlungserfordernisse und Lösungsansätze auf und gibt Einblicke in die Regelungen europäischer Staaten.Thematisch beschäftigt sich das Arbeitspapier unter anderem mit rechtlicher und sozialer Elternschaft, auch beispielsweise von mehreren Elternteilen, mit der Nutzung assistierter Reproduktion und ihren Folgen für Elternschaft, sowie mit der Notwendigkeit, vergangenes Unrecht, welches Elternschaft erschwerte, wenn nicht sogar verhinderte, aufzuarbeiten, wiedergutzumachen und zu entschädigen.
LGBTIQ*-Personen vor Gewalt und Hetze schützen
Hasskriminalität gegen LGBTIQ*-Personen ist die massivste Ausdrucksform von Homo- und Transfeindlichkeit. Sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Staaten sind Hasskriminalität und Hassrede gegen LGBTIQ*-Personen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum keine Seltenheit. Für die Betroffenen bedeutet das eine erhebliche Belastung sowie Einschränkung von Freiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Das Arbeitspapier zeigt, dass es zum einen strafrechtlicher Änderungen bedarf, um Hasskriminalität gegen LGBTIQ*-Personen effektiver zu bekämpfen, zum anderen müssen nicht-rechtliche Maßnahmen, zum Beispiel bei der Arbeit und Ausbildung der Polizei, der Justiz und Opferhilfe, entwickelt und umgesetzt werden.
Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen
Im Februar 2020 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, erstmals eine Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zu veröffentlichen.Dieser Newsletter gibt im Vorfeld der Veröffentlichung dieser Strategie zunächst einen Überblick über den bestehenden rechtlichen Rahmen und aktuelle politische Prozesse auf EU-Ebene sowie die Situation von LGBTIQ*-Personen in den EU-Mitgliedstaaten. Im Anschluss daran werden in zwei Beiträgen Anforderungen an die angekündigte Strategie aus rechtlicher und zivilgesellschaftlicher Perspektive dargestellt. Schwerpunkte liegen hierbei auf der EU-weiten Anerkennung von Regenbogenfamilien und den zunehmenden Angriffen und der Hetze gegen LGBTIQ*-Personen.
Es folgt ein Exkurs zu einer weiteren europäischen Organisation, dem Europarat, der bereits vor mehr als zehn Jahren das weltweit erste Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verabschiedete, die sogenannte Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees des Europarats vom 31. März 2010.
Den Abschluss bildet ein Überblick über bestehende Nationale Aktionspläne für LGBTIQ*-Personen.