Aktuelles
- EU-Monitoring: Aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa
- Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen
- Stellenausschreibung: wissenschaftliche Mitarbeit
- Jugendpolitik in der EU
- Recht auf Schwangerschaftsabbruch im europäischen Vergleich
- Für ein starkes soziales Europa: Die europäische Säule sozialer Rechte und ihr Aktionsplan
EU-Monitoring: Aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa
In unserem EU-Monitoring geben wir monatlich einen Überblick über die Aktivitäten der Europäischen Union, des Europarats und der europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Gesellschaftspolitik. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Themen in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Familien- und Vereinbarkeitspolitik, Gleichstellungspolitik und Politik für ältere Menschen.Begleitend zum monatlichen EU-Monitoring veröffentlichen wir Fokusausgaben zu gesellschaftspolitisch relevante Maßnahmen und Strategien der Europäischen Union.
Jugendpolitik in der EU
Klimawandel, technologische und demografische Trends, politische Instabilität und der russische Angriffskrieg in der Ukraine verändern die Gesellschaft und das demokratische Zusamenleben. In unserer vernetzten Welt beschäftigen sich viele junge Menschen mit diesen globalen Fragen und suchen nach Lösungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Gleichzeitig finden Ihre Interessen häufig zu wenig Berücksichtigung auf der politischen Ebene. Mit jugendpolitischen Initiativen wie dem Europäische Jahr der Jugend möchte die Europäische Union junge Menschen und ihre Prioritäten stärker in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen und ihnen neue Chancen eröffnen.
Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen
Die Beobachtungsstelle hat sich in den letzten anderthalb Jahren intensiv mit der Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen in Deutschland und Europa auseinandergesetzt.Ein wichtiges politisches Instrument zur Förderung und Umsetzung der Rechte von LGBTIQ*-Personen ist die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans. In Deutschland wird dieser seit vielen Jahren von politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf Bundesebene gefordert. Die Umsetzung Nationaler LGBTIQ*-Aktionspläne in anderen EU-Mitgliedstaaten zeigt, dass diese die Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen systematisch voranbringen. Gemeinsam mit weiteren wichtigen queerpolitischen Vorhaben, unter anderem zur Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LGBTIQ*-Personen und für die Gleichstellung von Regenbogenfamilien, wurde die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans von der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz im Dezember 2021 in den Koalitionsvertrag 2021–2025 aufgenommen.
Mit unserer Veröffentlichungsreihe leisten wir einen umfassenden inhaltlichen Beitrag zur Vorbereitung eines Nationalen Aktionsplans zur Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen in Deutschland. Alle Veröffentlichungen finden Sie unter unserem neuen Schwerpunktthema: Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen
Care-Gehalt: Sorgearbeit von pflegenden Angehörigen angemessen bezahlen
Eine interne Recherche der Beobachtungsstelle (nicht veröffentlicht) von November 2022 hat sich mit dem sogenannten Care-Gehalt beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Leistung für pflegende Angehörige, die sich in der Theorie an einer 20- bis 40-Stunden-Woche auf Basis des Mindestlohns orientiert. Demgegenüber fällt die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als finanzielle Leistung geringer aus, da sich diese am Elterngeld orientiert und 65 bis 100 Prozent des Vorjahresnettogehalts umfassen kann (DIW Berlin 2022: 4).
Die Recherche ergab, dass das Care-Gehalt in drei europäischen Ländern bereits teilweise angeboten wird: Seit 2019 können in Österreich im Kanton Burgenland pflegende Angehörige im sogenannte Burgenland-Modell nach einem Grundausbildungskurs angestellt werden und ein Care-Gehalt beziehen. In Dänemark können Personen, die einen schwer kranken, sterbenden oder behinderten Angehörigen pflegen, eine Pflegevergütung beziehen. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängigund wird von der Gemeinde, in der die Pflege stattfindet, ausgezahlt. In der Schweiz können sich pflegende Angehörige von der Caritas in den Kantonen Luzern und Zug anstellen lassen. Ab 2023 wird eine Ausweitung auf weitere Kantone angestrebt. Bei Solicare existiert dieses Modell bereits in 16 weiteren Kantonen. Bei beiden Schweizer Modellen werden die pflegenden Angehörigen durch diplomierte Pflegefachpersonen regelmäßig zur Qualitätssicherung besucht. Zudem muss der Wohnsitz des pflegenden Angehörigen in einem der zugelassenen Kantonen liegen. In Deutschland hat sich der Sozialverband VdK mit dem Thema in einer Studie beschäftigt. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist jedoch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten für pflegende Angehörige geplant.