Recht auf Schwangerschaftsabbruch
Das Recht darauf, frei zu entscheiden, ob und mit welchen Mitteln eine Person Kinder bekommen möchte, ist insbesondere seit der Kairo-Konferenz der Vereinten Nationen 1994 menschenrechtlich verankert. Reproduktive Rechte umfassen demnach auch das Recht auf Informationen, Ressourcen und Dienste, die eine solche freie Entscheidung, frei von Zwang und Diskriminierung, ermöglichen.
In den meisten Staaten ist ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin gesetzlich strafbar. Schwangere Personen und Ärzt*innen sind mit rechtlichen Hürden und defizitären Versorgungslagen konfrontiert, was dazu führt, dass das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung für viele ungewollt schwangere Personen nicht verwirklicht ist. Während einige Staaten Regelungen in den letzten Jahren stärker liberalisiert haben, lassen sich mancherorts auch Rückschritte hin zu einer restriktiveren Gesetzgebung beobachten.
Recht auf Schwangerschaftsabbruch im europäischen Vergleich
Wie eine schwangere Person ihre Schwangerschaft abbrechen kann, wird in den europäischen Staaten sehr unterschiedlich geregelt. Das Spektrum reicht von einem Komplettverbot bis hin zu einer weitest gehenden selbstbestimmten Entscheidung – gesetzliche Regelungen, Kosten und Versorgungslage variieren stark.
In den letzten Jahren haben einige Staaten ihre Gesetze weiter liberalisiert und damit den Zugang zu Abbrüchen erleichtert. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB grundsätzlich unter Strafe, bleibt jedoch straffrei, wenn schwangere Personen sich vorher beraten lassen und die gesetzliche Wartezeit einhalten.
Unter anderem die Weltgesundheitsorganisation fordert die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit schwangerer Personen zu schützen. Eine Kommission soll 2023 für Deutschland prüfen, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnten.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die Beobachtungsstelle an einer europäisch-vergleichenden Analyse zu Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und nimmt dabei besonders Staaten mit liberalen Regelungen in den Blick.