Recht auf Schwangerschaftsabbruch im europäischen Vergleich
Wie eine schwangere Person ihre Schwangerschaft abbrechen kann, wird in den europäischen Staaten sehr unterschiedlich geregelt. Das Spektrum reicht von einem Komplettverbot bis hin zu einer weitest gehenden selbstbestimmten Entscheidung – gesetzliche Regelungen, Kosten und Versorgungslage variieren stark.
In den letzten Jahren haben einige Staaten ihre Gesetze weiter liberalisiert und damit den Zugang zu Abbrüchen erleichtert. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB grundsätzlich unter Strafe, bleibt jedoch straffrei, wenn schwangere Personen sich vorher beraten lassen und die gesetzliche Wartezeit einhalten.
Unter anderem die Weltgesundheitsorganisation fordert die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit schwangerer Personen zu schützen. Eine Kommission soll 2023 für Deutschland prüfen, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnten.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die Beobachtungsstelle derzeit an einer europäisch-vergleichenden Analyse zu Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und nimmt dabei besonders Staaten mit liberalen Regelungen in den Blick. Eine Veröffentlichung ist für diesen Herbst geplant.
Selbstbestimmung unter Druck? – Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Europa
Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist hart umkämpft. Während Befürworter*innen einfordern, dass (schwangere) Menschen über den eigenen Körper selbst bestimmen können, argumentieren Abbruchsgegner*innen mit dem "Schutz des ungeborenen Lebens".
Der Newsletter beschäftigt sich mit diesen Themen und gibt Antworten darauf, inwiefern das Recht auf Schwangerschaftsabbruch auch in Europa wieder zunehmend unter Druck gerät. Der Newsletter erscheint diesen Herbst.