Gleichstellung und Gleichbehandlung
Gleichbehandlung und Gleichstellung sind tragende Säulen einer gerechten, demokratischen und offenen Gesellschaft. Allen Menschen soll es ermöglicht werden, die gleichen Chancen, Vorstellungen und Lebensentwürfe zu verwirklichen und dies unabhängig vom (ausgelebten) Geschlecht, von der sexuellen Orientierung oder vom Alter. In der Europäischen Union ist die Gleichbehandlung aller Menschen eines der höchsten Gebote und rechtlich fest verankert. Gleichstellung und Gleichbehandlung sind Querschnittsaufgaben, die viele Lebensbereiche und Themen betreffen, darunter Erwerbs- und Sorgearbeit, Rentenansprüche, Zugang zu sozialen Diensten oder Wahrung der Verbraucher- und Zivilrechte.
Gewalt gegen Frauen: Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist das bisher weitreichendste international rechtsverbindliche Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das 2011 in Istanbul unterzeichnete und 2014 in Kraft getretene Übereinkommen ordnet Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein, die Ausdruck eines historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen ist und aus struktureller Diskriminierung hervorgeht. Ziel der Istanbul-Konvention ist es, in einem ganzheitlichen Ansatz den Schutz von Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt in Europa zu verbessern und europaweite Mindeststandards zu schaffen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten einen Beitrag zur Beseitigung dieser Form der Diskriminierung der Frauen zu leisten und damit zu ihrer formalen und tatsächlichen Gleichstellung beizutragen. Konkret enthält die Konvention Verpflichtungen zur koordinierten Vorgehensweise bei der Gewaltprävention, beim Opferschutz, bei der Strafverfolgung und bei der Datensammlung. Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen in den Vertragsstaaten sieht die Istanbul-Konvention ein umfassendes Monitoring vor, welches eine unabhängige Gruppe von 15 Expertinnen und Experten (GREVIO) begleitet. Die Beobachtungsstelle setzt sich in ihrer Arbeit mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auseinander.
Digitale Gewalt
Durch digitale Medien hat Gewalt gegen Frauen eine neue Dimension erhalten. Dabei verändern sich zum einen bereits bestehende Formen von Gewalt gegen Frauen und finden ihre digitale Entsprechung. Zum anderen lassen die Anonymität und Reichweite des Internets und die neuen Kontaktmöglichkeiten durch soziale Medien neue Formen der Gewalt entstehen. In ihrer Arbeit beschäftigt sich die Beobachtungsstelle mit europäischen und nationalen Ansätzen zum Umgang mit digitaler Gewalt gegen Frauen: Wie gehen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit den Phänomenen und Auswirkungen digitaler geschlechtsbezogener Gewalt um? Welche europäischen und nationalen Ansätze existieren bereits?
LGBTI
Die gesellschaftliche sowie rechtspolitische Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und intersexuellen Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex Persons – LGBTI) ist je nach EU-Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die Beobachtungstelle trägt aus ihrer europäisch-vergleichenden Perspektive dazu bei, die bedeutendsten Herausforderungen und Entwicklungen der europäischen LGBTI-Politik zu beleuchten.
-
2016Situación de los refugiados LGBTI en Europa. Trayectoria y retos der derecho de asilo en la Unión EuropeaErschienen in: Tiempo de Paz, Nr. 120: 81-88. (Artikel auf Spanisch)
UN Agenda 2030
Die Verantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Nachhaltigkeitsziele liegt auf der nationalen Ebene. Die Staaten stehen daher vor der Aufgabe, die Ziele in konkrete Maßnahmen umzuwandeln. Ziel 5 der Agenda 2030 adressiert die Geschlechtergleichstellung. In ihrer Arbeit vergleicht die Beobachtungsstelle die Ansätze zur Umsetzung dieses Ziels in Deutschland, Estland und Schweden.
UN Frauenrechtskonvention (CEDAW)
Die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen. Die Beobachtungsstelle setzt sich in ihrer Arbeit mit der Anwendung von CEDAW im Justizsystem von Deutschland und Frankreich auseinander und gibt Handlungsempfehlungen für ihre Umsetzung.
Migrations- und Integrationspolitik
Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zuwanderung in die EU-Mitgliedstaaten gewinnt die Frage, wie Integration gelingen kann, auf europäischer und nationaler Ebene an Bedeutung. In diesem Artikel werden Entwicklungen in der Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland, Dänemark und Schweden verglichen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den staatlichen Angeboten für die gesellschaftliche Integration von neu zugewanderten Familien.
-
2016Wie gelingt Integration? Ansätze für die gesellschaftliche Integration von neu zugewanderten Familien in Deutschland, Schweden und Dänemark
Prostitutionsregulierung
Wo ist Prostitution erlaubt und wo verboten? Und wo gilt ein Sexkaufverbot, bei dem die Freier, nicht aber die Prostituierten bestraft werden? Die Beobachtungsstelle hat die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland zum Anlass für eine umfangreiche Recherche genommen. Dargestellt werden gesetzliche Regelungen und Reformdebatten in der Mehrzahl der europäischen Staaten sowie über Europa hinaus.