- Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen
- Digitaler Schutzschild: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werde
- Nationale straf- und familienrechtliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- Verhandlungen über die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Digitale Gewalt: wie Gewalt im Netz weitergeht
- Istanbul-Konvention: Dänemark, Finnland und Österreich im Vergleich
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nimmt stetig zu. Allein im Jahr 2023 gab es in der EU 1,3 Millionen Meldungen über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, darunter mehr als 3,4 Millionen Missbrauchsdarstellungen in Form von Bildern und Videos. Schätzungsweise ist jedes fünfte Kind in Europa von sexualisierter Gewalt betroffen. Zwischen 70 und 85 Prozent der Betroffenen kennen den Täter.
Am 18. November 2025, dem Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt, veröffentlichen wir eine Publikationsreihe zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Diese umfasst eine Expertise, in der die bestehenden und geplanten EU-Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt werden. In einer umfangreichen Übersicht werden straf- und familienrechtliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt online und offline in fünf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien) vorgestellt. In einem begleitenden Dossier werden alle Aspekte zur europaweiten Bekämpfung und Prävention (digitaler) sexualisierter Gewalt kurz und bündig erklärt.
Digitaler Schutzschild: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werde
Die EU hat die Bekämpfung (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu einer Priorität erklärt und verschiedene politische und legislative Maßnahmen für einen besseren Schutz initiiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Eindämmung digitaler Gewalt, die keine nationalen Grenzen kennt.Digitale Technologien verschärfen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter, insbesondere durch den rasant gestiegenen Einsatz von künstlicher Intelligenz. Das Internet bietet Tätern zudem Anonymität sowie zahlreiche Plattformen, auf denen Missbrauchsdarstellungen und Anleitungen zum Missbrauch erworben sowie Missbrauch an Kindern und Jugendlichen begangen werden können.
In einer Expertise stellt die Beobachtungsstelle die bestehenden und geplanten EU-Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausführlich vor. Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendliche effektiv vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.
Nationale straf- und familienrechtliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
Ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfasst nicht nur strafrechtliche Regelungen, sondern auch familienrechtliche Vorgaben sowie gezielte Maßnahmen zur Prävention, Sensibilisierung und zum Betroffenenschutz.Die EU macht den Mitgliedstaaten in diesen Bereichen Vorgaben zu Mindeststandards und gibt Handlungsempfehlungen. Die konkrete Umsetzung liegt jedoch in den meisten Bereichen bei den Mitgliedstaaten und fällt daher unterschiedlich aus.
Die Übersicht stellt vorwiegend straf- und ausgewählte familienrechtliche Regelungen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien dar und gibt einen ersten vergleichenden Überblick. Zudem sind vereinzelte Maßnahmen im Bereich Prävention und Betroffenenschutz sowie Anbietendenvorsorge aufgeführt.
Digitale Gewalt: wie Gewalt im Netz weitergeht
Durch digitale Medien hat Gewalt gegen Frauen eine neue Dimension erhalten. Dabei verändern sich zum einen bereits bestehende Formen von Gewalt gegen Frauen und finden ihre digitale Entsprechung. Zum anderen lassen die Anonymität und Reichweite des Internets und die neuen Kontaktmöglichkeiten durch soziale Medien neue Formen der Gewalt entstehen.
In ihrer Arbeit beschäftigt sich die Beobachtungsstelle mit europäischen und nationalen Ansätzen zum Umgang mit digitaler Gewalt gegen Frauen: Wie gehen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit den Phänomenen und Auswirkungen digitaler geschlechtsbezogener Gewalt um? Welche europäischen und nationalen Ansätze existieren bereits?
Verhandlungen über die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Am 6. Februar 2024 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Einigung gingen schwierige Verhandlungen voraus: Das Parlament begrüßte den von der Europäischen Kommission eingebrachten Richtlinien-Vorschlag vom 8. März 2022 und wollte ihn noch weiter stärken, während der Rat der EU einige weitreichende Änderungen forderte. Größter Streitpunkt war die vom Rat geforderte Streichung einer EU-weiten Definition von Vergewaltigung. Die Mitgliedstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Istanbul-Konvention: Dänemark, Finnland und Österreich im Vergleich
Die Beobachtungsstelle hat sich 2019/20 intensiv mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und speziell mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auseinandergesetzt.
Die Istanbul-Konvention ordnet Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein, die Ausdruck eines historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen ist und aus struktureller Diskriminierung hervorgeht. Das Übereinkommen umfasst grundsätzlich alle Formen von Gewalt.
Ihr Ziel ist es, in einem ganzheitlichen Ansatz den Schutz von Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt in Europa zu verbessern und europaweite Mindeststandards zu schaffen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten einen Beitrag zur Beseitigung dieser Form der Diskriminierung der Frauen zu leisten und damit zu ihrer formalen und tatsächlichen Gleichstellung beizutragen. Konkret enthält die Konvention Verpflichtungen zur koordinierten Vorgehensweise bei der Gewaltprävention, beim Opferschutz, bei der Strafverfolgung und bei der Datensammlung.
Menschen, die von Gewalt betroffen sind, haben Anspruch auf staatlichen Schutz. In Schutzunterkünften erhalten sie rechtliche und psychosoziale Beratung. Die Einrichtungen vernetzen mit Behörden, Gerichten und Familienhilfe. In allen drei untersuchten Staaten stehen Schutzunterkünfte Menschen in akuten Notsituationen offen.
Mit unserer Studie gibt es erstmals in deutscher Sprache einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise von Gewalt- und Hilfeschutzsystemen in drei europäischen Ländern. Konkret geht es dabei um einen Vergleich spezialisierter Hilfsdienste (IK Art. 22), Schutzunterkünfte (IK Art. 23) und der Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt (IK Art. 25) in Dänemark, Finnland und Österreich.
Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede ergeben sich dabei?








